Luisenstraße 14
67112 Mutterstadt
Rechtsform: GmbH
EMail: u.kindsvater@freenet.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
Registernummer: HRB 61855
Umsatzsteuer-ID: DE 268009188
Verantwortlich für den Inhalt der Homepage nach § 55 Abs. 2 RStV: Annett Eichhorn
Berufsbezeichnung: Zimmerermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelung: Handwerksordnung (Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998)
Wir sind Mitglied der
-Handwerkskammer Kaiserslautern, Am Altenhof 15, 67614 Kaiserslautern
Wir sind Haftpflichtversichert bei der Versicherungskammer Bayern unter Vertragsnummer GP8136624
An außergerichtlichen Schlichtungs- oder Streitbeilegungsverfahren nehmen wir nicht teil.
Für den Inhalt von Seiten die auf unsere Seite verweisen, oder den Inhalt von Seiten auf die wir verweisen, sind wir nicht verantwortlich.
Im Falle der Kontaktaufnahme -auch über das Kontaktformular dieser Webseite- werden die uns von Ihnen damit übersandten Daten zu eigenbetrieblichen Zwecken gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie haben das Recht zur jederzeitigen Auskunft über deren Speicherung, Verwendung und ggfls. Weitergabe sowie der Sperrung oder Löschung Ihrer Daten.
Nutzungshinweis: Benutzer dieser Webseite erklären sich mit diesen Regeln einverstanden und stimmem zu, das die Zimmerei Uwe Kindsvater GmbH keinesfals für die Benutzung dieser Website haftbar gemacht werden kann.
Wir bitten Sie, alle Rechtsanwälte und Abmahnvereine im Falle von Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art wie zum Beispiel Streitigkeiten bezüglich der Domain, des Wettbewerbs, Bildern, Photos, Texten oder jeglichen anderen Inhalten dieser Website, des Designs, Layouts oder was auch immer, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits vorher zu kontaktieren.
Ohne diese vorhergehnde Kontaktaufnahme mit dem Betreiber dieser Wenseite, wird jede Rechnung, Abmahnung, Kostennote oder dergleichen im Sinn der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.